ANNAHME VON ABWASSER UND FÄKALSCHLAMM

Der Umgang mit Abwasser ist bundesweit durch das Wasserhaushaltsgesetz und die entsprechenden Landesgesetze geregelt.

Ob Sie als Vermieter von Mobiltoiletten bei Veranstaltungen einmalig oder ob Sie als Unternehmen regelmäßig auch größere Mengen an Abwässern und Fäkalschlämmen zu entsorgen haben: Bei uns können Sie sicher sein, dass Ihre Abwässer und Fäkalschlämme fach- und umweltgerecht gemäß den gesetzlichen Bestimmungen kostengünstig entsorgt werden.

Ihre Abwässer und Fäkalschlämme fallen im Einzugsgebiet von Emschergenossenschaft oder Lippeverband an?

Dann können wir Ihnen die Annahme ortsnah und umweltverträglich auf verschiedenen Kläranlagen anbieten. Zur Annahme von Abwässern und Fäkalschlämmen unterbreiten wir Ihnen gerne ein  entsprechendes Angebot.

 

 

Bild der Abteilungsleiterin

Dipl.-Ing. Deetje Wiese

0201 3610 260
wiese@ewlw.de

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Prof. Dr.-Ing. Holger Scheer

0201 3610 0
scheer@ewlw.de